GESETZGEBUNG

 

Gesetzgebung in der Türkei

Kaufen Sie Immobilien in der Türkei oder haben Sie schon Wohn- und Kommerz Immobilien oder andere Immobilien in der Türkei, wenn haben Sie eigene Geschäfte in diesem Land, oder arbeiten Sie in der Türkei, sollen Sie die türkische Gesetze und Vorschriften in diesen Bereichen kennenlernen. 

Arbeitsmöglichkeiten für Ausländer in der Türkei

Damit Ausälnder in der Türkei legal beschäftigt werden können, müssen sie zuerst mit einem gültigen Visum in die Türkei einreisen. Nach der Einreise in die Türkei ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäss den türkischen Gesetzen und Rechtsverordnungen zu beantragen. Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann auch der Antrag für eine Arbeitserlaubnis gestellt werden.

Die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei ist im Paragraph 4817 “Gesetz für Arbeitserlaubnis für Ausländer” Absatz 22 “Rechtsverordnungen für die Arbeitserlaubnis von Ausländern“ geregelt. Zu diesem Gesetz wurden am 31.07.2010 grundlegende Änderungen vorgenommen.

Neuerdings können die Anträge für die Arbeitserlaubnis sowohl in der Türkei, als auch im Ausland gestellt werden. Ein Ausländer, der bereits eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 6 Monate erhalten hat und sich ununterbrochen in der Türkei aufhält, kann beim Arbeitsministerium den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Der Antrag kann auch vom Arbeitgeber, bei dem der Ausländer beschäftigt ist, gestellt werden.

Reist der Ausländer mit einem Touristenvisum, einem anderen Visum – eine Beschäftigung ist nicht beabsichtigt - oder mit einem besonderen Visum ein, kann der Ausländer die Arbeitserlaubnis beim türkischen Arbeitsministerium in der Türkei nicht beantragen.

Sollte der Ausländer nicht im Besitz einer 6 Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis sein oder sollte seine Aufenthaltserlaubnis erloschen sein, kann der Ausländer in einer der türkischen Auslandsvertretungen in dem jeweiligen Land, wo er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen.

Bei Anträgen in der Türkei, die beim Arbeitsministerium auf dem elektronischen Wege direkt gestellt werden, sind die Formblätter für die Arbeitserlaubnis auszudrucken, zu unterschreiben und mit den angeforderten Unterlagen innerhalb von sechs Werktagen, entweder postalisch oder persönlich, beim Ministerium abzugeben. Bei innerhalb der Türkei gestellten Anträgen, in denen eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, hat sich der Ausländer innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorzustellen und eine „Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis“ ausstellen zu lassen. Andernfalls ist die Arbeitserlaubnisungültig.

Arbeitserlaubnisanträge, die bei den zuständigen türkischen Auslandsvertretung abgegeben werden, sind ebenfalls auf dem elektronischen Wege zu stellen. Die angeforderten Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind, werden bei der Auslandsvertretung abgegeben.

Der Antrag samt Anlagen kann innerhalb von 10 Werktagen ab Antragsdatum auch vom Arbeitgeber dem Arbeitsministerium zugestellt werden.

In der Regel werden befristete Arbeitserlaubnisse erteilt. GemäЯ Paragraph 4817 und den dazugehörigen Rechtsverordnungen können in der Türkei befristete oder unbefristete Arbeitserlaubnisse für Selbständige oder für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis ausgestellt werden. Ausser dieser Gruppierung können auch Arbeitserlaubnisse für Ausnahmeregelungen ausgestellt werden. 

 

Nach dem Gesetz № 4817 "über Arbeitserlaubnisse für Ausländer" und über die Anwendung dieses Gesetzes, die Ausländer, die Arbeitserlaubnis erhalten haben, haben das Recht, einen Arbeitsplatz zu suchen oder als selbständig arbeiten.

Mit dieser Erklärung werden Arbeitsgenehmigungen in 4 Typen unterteilen.

Gesetzgebung der Türkei auf dem Immobilienmarkt

Vererbung der Immobilie in der Türkei

Gesetzgebung der Türkei in der Business und der Unternehmertätigkeit Sphäre

Lange erwartet, wurde nun das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet. Das bisherige DBA lief zum 31. Dezember 2010 aus. Das nun unterzeichnete Abkommen gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011.  

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

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Alle Daten auf dem offizielle Website des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit der Republik Türkei runtergeladen sind http://www.csgb.gov.tr , wo Sie mehr erfahren können über alle Informationen, die Sie sich interessiert.

Gebühren in 2011 für die Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei (Erhaltung oder Verlängerung)

(Website des Aussenministerium Republik Türkei)